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Glossar

Kassen- und Fiskal-Glossar für Juweliere

Die wichtigsten Begriffe rund um Kasse, Fiskalisierung und Steuer im Juweliergeschäft, in einem Satz erklärt und für den Juwelieralltag eingeordnet.

Kasse & Fiskalisierung

TSE Technische Sicherheitseinrichtung

Eine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ist ein zertifiziertes Modul, das jeden Kassenvorgang fälschungssicher signiert. Sie ist seit der Kassensicherungsverordnung für jede elektronische Kasse Pflicht und macht nachträgliche Manipulationen an Umsätzen nachweisbar.

KassenSichV Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt, wie elektronische Kassen in Deutschland arbeiten müssen. Sie verlangt eine zertifizierte TSE für jeden Vorgang, die Ausgabe eines Belegs, die Meldung der Kasse ans Finanzamt und den DSFinV-K-Export bei einer Prüfung. Wer ohne TSE kassiert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

DSFinV-K Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme

DSFinV-K ist das standardisierte Exportformat, in dem elektronische Kassen ihre Daten an die Finanzverwaltung übergeben. Bei einer Kassennachschau darf die Prüferin diesen Export verlangen, und die Kasse muss ihn auf Knopfdruck bereitstellen. Das Format sorgt dafür, dass jede Kasse ihre Umsätze auf dieselbe, maschinell auswertbare Weise liefert.

Z-Bon Tagesabschluss

Der Z-Bon (Tagesabschluss) ist die fortlaufend nummerierte Zusammenfassung aller Umsätze eines Kassentags. Er hält fest, was am Ende des Tages über die Kasse gelaufen ist, und ist lückenlos zu archivieren. Bei einer Kassennachschau gehört der Z-Bon zu den Unterlagen, die das Finanzamt verlangen darf.

Belegausgabepflicht

Die Belegausgabepflicht verlangt seit 2020, dass zu jedem Geschäftsvorfall ein Beleg angeboten wird, gedruckt oder digital. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen, angeboten werden muss er aber. Geplant ist eine Lockerung: Für Beträge bis 30 Euro soll künftig kein Pflichtbeleg mehr nötig sein. Ein verabschiedetes Gesetz gibt es dazu noch nicht.

Einzelaufzeichnungspflicht

Die Einzelaufzeichnungspflicht verlangt, dass jeder Geschäftsvorfall einzeln erfasst wird, nicht als Sammelposten und nicht erst später nachgetragen. Ein Werkstattumsatz, der erst nach Tagen in die Kasse kommt, verletzt sie und fällt bei einer Prüfung auf. Sie sorgt dafür, dass die Kassendaten vollständig und nachvollziehbar bleiben.

Kassenpflicht Registrierkassenpflicht

Eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland derzeit nicht: Niemand ist gezwungen, eine elektronische Kasse zu führen. Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 plant eine solche Pflicht ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe über 100.000 Euro Jahresumsatz. Ein verabschiedetes Gesetz gibt es noch nicht, die Details können sich ändern.

Prüfung & Aufbewahrung

Kassennachschau

Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung der Kassenführung durch das Finanzamt. Nach § 146b AO darf die Prüferin während der Geschäftszeiten und ohne Prüfungsanordnung im Laden erscheinen. Verlangt werden typischerweise der DSFinV-K-Export, die TSE-Daten, Z-Bons und die Verfahrensdokumentation. Fehlen diese, drohen ein Bußgeld und die Hinzuschätzung von Umsätzen.

GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie verlangen, dass Kassendaten vollständig, unveränderbar und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Korrekturen erfolgen als neue, protokollierte Buchung (append-only). Bei einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt elektronisch auf diese Daten zugreifen können.

Verfahrensdokumentation

Eine Verfahrensdokumentation ist die schriftliche Beschreibung, wie in einem Betrieb Kassendaten entstehen, verarbeitet und aufbewahrt werden. Sie gehört zur Nachvollziehbarkeit, die die GoBD verlangt, und beschreibt den Weg jedes Geschäftsvorfalls von der Erfassung an der Kasse bis zur Archivierung. Bei einer Kassennachschau gehört sie zu den Unterlagen, die das Finanzamt sehen will.

ELSTER

ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung für die elektronische Übermittlung von Steuerdaten. Seit dem 1. Januar 2025 werden elektronische Kassen über ELSTER dem Finanzamt gemeldet. Grundlage ist § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung. Die frühere Papiermeldung entfällt, und je Betriebsstätte werden alle Systeme gemeinsam gemeldet, nicht jede Kasse einzeln.

Kasse, Werkstatt und Compliance in einem System.

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