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Glossar

GoBD: einfach erklärt

Aktualisiert

Kurz erklärt

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie verlangen, dass Kassendaten vollständig, unveränderbar und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Korrekturen erfolgen als neue, protokollierte Buchung (append-only). Bei einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt elektronisch auf diese Daten zugreifen können.

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie legen fest, wie Juweliere ihre Kassendaten aufbewahren müssen: vollständig, unveränderbar und zehn Jahre lang.

Einmal erfasste Buchungen dürfen nicht gelöscht oder überschrieben werden. Korrekturen erfolgen als neue, protokollierte Buchung (append-only). Zur Nachvollziehbarkeit gehört eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie die Kasse Daten erfasst, verarbeitet und archiviert. Bei einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt elektronisch auf diese Daten zugreifen können.

Warum das für Juweliere wichtig ist

Im Juwelieralltag entstehen typische GoBD-Fallen: Bestände oder Anzahlungen in Excel-Listen sind weder unveränderbar noch protokolliert, Reparaturumsätze auf Papierzetteln werden erst später nachgetragen, und ein gelöschter Bon lässt eine Buchung verschwinden, statt sie als Storno zu zeigen. Jeder Geschäftsvorfall gehört über die Kasse erfasst und revisionssicher archiviert. Wie Sie das prüfen, zeigt die GoBD-Checkliste für Juweliere.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Kassendaten nach der GoBD aufbewahren?
Zehn Jahre lang, vollständig und unveränderbar. Die Daten müssen jederzeit lesbar und maschinell auswertbar bleiben, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung elektronisch darauf zugreifen kann.
Was sind die Kernforderungen der GoBD?
Vollständigkeit, Unveränderbarkeit, zehn Jahre Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit. Zur Nachvollziehbarkeit gehört eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Ihre Kasse Daten erfasst, verarbeitet und archiviert.
Darf ich einen falschen Umsatz nachträglich korrigieren?
Einmal erfasste Buchungen dürfen nicht gelöscht oder überschrieben werden. Korrekturen erfolgen als neue, protokollierte Buchung (append-only), ein Storno muss als Storno erscheinen und nicht als verschwundene Buchung.

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