Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie legen fest, wie Juweliere ihre Kassendaten aufbewahren müssen: vollständig, unveränderbar und zehn Jahre lang.
Einmal erfasste Buchungen dürfen nicht gelöscht oder überschrieben werden. Korrekturen erfolgen als neue, protokollierte Buchung (append-only). Zur Nachvollziehbarkeit gehört eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie die Kasse Daten erfasst, verarbeitet und archiviert. Bei einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt elektronisch auf diese Daten zugreifen können.
Warum das für Juweliere wichtig ist
Im Juwelieralltag entstehen typische GoBD-Fallen: Bestände oder Anzahlungen in Excel-Listen sind weder unveränderbar noch protokolliert, Reparaturumsätze auf Papierzetteln werden erst später nachgetragen, und ein gelöschter Bon lässt eine Buchung verschwinden, statt sie als Storno zu zeigen. Jeder Geschäftsvorfall gehört über die Kasse erfasst und revisionssicher archiviert. Wie Sie das prüfen, zeigt die GoBD-Checkliste für Juweliere.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.