Der Z-Bon, auch Tagesabschluss genannt, ist die fortlaufend nummerierte Zusammenfassung aller Umsätze eines Kassentags. Er hält fest, was am Ende des Tages über die Kasse gelaufen ist, und muss lückenlos archiviert werden. Die fortlaufende Nummerierung macht sichtbar, ob ein Tag fehlt.
Bei einer Kassennachschau nach § 146b der Abgabenordnung gehört der Z-Bon zu den Unterlagen, die das Finanzamt verlangen darf, neben dem DSFinV-K-Export, den TSE-Daten und der Verfahrensdokumentation. Nach der GoBD sind die Z-Bons vollständig und unveränderbar über zehn Jahre aufzubewahren.
Warum das für Juweliere wichtig ist
Für Juweliere ist der lückenlose Z-Bon ein einfacher, aber wichtiger Prüfpunkt: Fehlt ein Tagesabschluss oder springt die Nummerierung, wirkt das bei einer Prüfung wie eine Lücke in den Umsätzen, selbst wenn nichts fehlt. Zusammen mit der GoBD-konformen Archivierung sorgt der Z-Bon dafür, dass jeder Kassentag nachvollziehbar bleibt. Wie das mit den übrigen Kassenpflichten zusammenhängt, lesen Sie im Beitrag zur KassenSichV für Juweliere.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.