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Glossar

Kassennachschau: einfach erklärt

Aktualisiert

Kurz erklärt

Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung der Kassenführung durch das Finanzamt. Nach § 146b AO darf die Prüferin während der Geschäftszeiten und ohne Prüfungsanordnung im Laden erscheinen. Verlangt werden typischerweise der DSFinV-K-Export, die TSE-Daten, Z-Bons und die Verfahrensdokumentation. Fehlen diese, drohen ein Bußgeld und die Hinzuschätzung von Umsätzen.

Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung der Kassenführung durch das Finanzamt. Seit 2018 darf die Prüferin nach § 146b AO während der Geschäftszeiten und ohne vorherige Prüfungsanordnung im Laden erscheinen und sich die Kasse zeigen lassen.

Verlangt werden bei einer Kassennachschau typischerweise der DSFinV-K-Export, die TSE-Daten, die Z-Bons und die Verfahrensdokumentation. Wer diese Unterlagen nicht vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld und die Hinzuschätzung von Umsätzen.

Warum das für Juweliere wichtig ist

Das Unangekündigte ist der Kern: Steht die Prüferin im Laden, bleibt keine Zeit, Daten nachzupflegen oder eine Verfahrensdokumentation zu schreiben. Entweder der DSFinV-K-Export liegt auf Knopfdruck bereit oder er liegt nicht bereit. Dazu kommt, dass eine Nachschau meist zur Geschäftszeit stattfindet, also während Kundschaft im Laden steht. Wer seine Kassenführung laufend sauber hält, führt die Prüferin in wenigen Minuten durch die Daten, statt den Betrieb anzuhalten. Wie Sie sich vorbereiten, zeigt der Selbst-Check Kassennachschau.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Darf das Finanzamt unangekündigt die Kasse prüfen?
Ja. Seit 2018 darf das Finanzamt nach § 146b AO unangekündigt im Laden stehen und die Kasse prüfen, während der Öffnungszeiten und ohne Prüfungsanordnung.
Was verlangt das Finanzamt bei einer Kassennachschau?
Verlangt werden typischerweise der DSFinV-K-Export, die TSE-Daten, die Z-Bons und die Verfahrensdokumentation.
Was passiert, wenn ich die Unterlagen nicht vorlegen kann?
Wer bei der Kassennachschau die verlangten Daten nicht vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld und die Hinzuschätzung von Umsätzen.

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