Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) legt fest, wie elektronische Kassen in Deutschland arbeiten müssen. Kern ist die Pflicht, jeden Kassenvorgang über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu signieren, sodass nachträgliche Änderungen an Umsätzen nachweisbar werden. Grundlage ist § 146a der Abgabenordnung. Wer ohne TSE kassiert, riskiert bei einer Kassennachschau ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, auch ohne nachgewiesene Steuerverkürzung.
Neben der TSE-Signierung verlangt die KassenSichV drei weitere Dinge: die Belegausgabepflicht, nach der zu jedem Geschäftsvorfall ein Beleg angeboten wird, gedruckt oder digital; die Meldung der Kasse ans Finanzamt über ELSTER; und den Datenexport im standardisierten Format DSFinV-K, den der Prüfer bei einer Kassennachschau verlangen darf. Zusammen sorgen sie dafür, dass Kassenumsätze vollständig und manipulationssicher erfasst sind.
Warum das für Juweliere wichtig ist
Die vier Pflichten hängen zusammen, und eine allein genügt nicht: Eine Kasse mit zertifizierter TSE nützt wenig, wenn sie nie über ELSTER gemeldet wurde, und ein gemeldetes System hilft nicht weiter, wenn der DSFinV-K-Export bei der Prüfung nicht bereitsteht. Wer eine der vier Anforderungen nicht erfüllt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro und die Hinzuschätzung von Umsätzen. Was die Verordnung im Einzelnen verlangt, mit Checkliste, lesen Sie im Beitrag zur KassenSichV für Juweliere.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.