DSFinV-K steht für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Sie ist ein standardisiertes Exportformat, in dem eine elektronische Kasse ihre Daten an die Finanzverwaltung übergibt. Bei einer Kassennachschau nach § 146b der Abgabenordnung darf die Prüferin diesen Export verlangen, und die Kasse muss ihn auf Knopfdruck bereitstellen.
Der Sinn des Formats ist Einheitlichkeit: Egal welche Kassensoftware ein Betrieb einsetzt, die Daten kommen in derselben, maschinell auswertbaren Struktur beim Finanzamt an. Neben dem DSFinV-K-Export verlangt eine Kassennachschau typischerweise die TSE-Daten, die Z-Bons und die Verfahrensdokumentation. Wer diese Daten nicht vorlegen kann, riskiert neben einem Bußgeld eine Hinzuschätzung der Umsätze.
Warum das für Juweliere wichtig ist
Für Juweliere zählt vor allem, dass der Export tatsächlich auf Knopfdruck bereitliegt, auch für Anzahlungen, Reparaturen und Gutscheine, die über die Kasse gelaufen sind. Eine alte Kassensoftware ohne sauberen Export ist bei einer Prüfung ein Problem: Kann die Prüferin die Daten nicht maschinell auswerten, drohen Hinzuschätzungen. Der DSFinV-K-Export gehört deshalb zur GoBD-konformen Archivierung genauso wie die zehnjährige Aufbewahrung. Was bei einer Kassennachschau sonst noch verlangt wird, lesen Sie im Beitrag zur KassenSichV für Juweliere.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.