Eine Verfahrensdokumentation ist die schriftliche Beschreibung, wie in einem Betrieb Kassendaten entstehen, verarbeitet und aufbewahrt werden. Sie gehört zur Nachvollziehbarkeit, die die GoBD verlangt.
Die Verfahrensdokumentation beschreibt den Weg jedes Geschäftsvorfalls, von der Erfassung an der Kasse über die Verarbeitung bis zur revisionssicheren Archivierung. Bei einer Kassennachschau gehört sie zu den Unterlagen, die das Finanzamt typischerweise sehen will, neben dem DSFinV-K-Export, den TSE-Daten und den Z-Bons.
Warum das für Juweliere wichtig ist
Im Juweliergeschäft laufen Anzahlungen, Reparaturen und Gutscheine über die Kasse. Eine Verfahrensdokumentation hält fest, wie genau diese Vorgänge erfasst und archiviert werden, sodass die Kassenführung auch ohne Nachfragen nachvollziehbar bleibt. Steht die Prüferin unangekündigt im Laden, lässt sich so belegen, dass die Abläufe geregelt und dokumentiert sind. Was dazu gehört, zeigt die GoBD-Checkliste für Juweliere.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.