Eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland derzeit nicht. Niemand ist gezwungen, eine elektronische Kasse zu führen. Wer eine einsetzt, muss sie allerdings nach der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten TSE absichern; Grundlage ist § 146a der Abgabenordnung.
Das soll sich ändern. Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 kündigt eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 an, genannt ist eine Grenze von 100.000 Euro Jahresumsatz. Ein verabschiedetes Gesetz gibt es noch nicht, und offen ist unter anderem, ob die 100.000 Euro den Gesamtumsatz oder nur die Barumsätze meinen. Die Details können sich also noch ändern.
Warum das für Juweliere wichtig ist
Die meisten Juweliergeschäfte führen ohnehin eine elektronische Kasse, schon weil Anzahlungen, Reparaturen und Einzelstücke sauber dokumentiert werden müssen. Für sie ändert sich mit der geplanten Pflicht wenig. Wer bisher ohne elektronische Kasse arbeitet und in der Nähe der Umsatzgrenze liegt, sollte die Umstellung aber nicht auf 2027 verschieben, denn eine Kasse einzuführen und das Team einzuarbeiten braucht Vorlauf. Was genau geplant ist und was noch offen bleibt, lesen Sie im Beitrag zur digitalen Kassenpflicht ab 2027.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand des Koalitionsvertrags vom 9. April 2025 wieder. Ein verabschiedetes Gesetz liegt noch nicht vor, Details können sich ändern. Der Beitrag erklärt die Lage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.