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Kassenmeldepflicht seit 2025: Was Juweliere dem Finanzamt melden müssen

Saed Abed ·

Seit dem 1. Januar 2025 müssen elektronische Kassensysteme dem Finanzamt gemeldet werden. Grundlage ist § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung. Die Meldung erfolgt elektronisch über ELSTER und erfasst jede Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Für Kassen, die schon vor dem 1. Juli 2025 im Einsatz waren, gilt eine Frist bis zum 31. Juli 2025.

Warum kommt die Meldepflicht erst jetzt?

Die Pflicht steht seit 2020 im Gesetz, war aber ausgesetzt, solange kein elektronisches Meldeverfahren bereitstand. Mit dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 wurde das Verfahren über ELSTER geöffnet. Seit dem

  1. Januar 2025 können und müssen Kassen darüber gemeldet werden. Die frühere Papiermeldung entfällt.

Welche Fristen gelten?

  1. Bestandskassen (vor dem 1. Juli 2025 angeschafft): Meldung bis zum 31. Juli 2025.
  2. Neu angeschaffte Kassen (ab dem 1. Juli 2025): Meldung innerhalb eines Monats nach der Anschaffung.
  3. Außerbetriebnahme: Wird eine gemeldete Kasse abgeschafft, ist auch das innerhalb eines Monats zu melden.

Was muss gemeldet werden?

Gemeldet werden je Betriebsstätte alle Systeme gemeinsam, nicht jede Kasse einzeln. Zur Mitteilung gehören typischerweise:

  • Art und Anzahl der eingesetzten Aufzeichnungssysteme,
  • Art und Anzahl der zertifizierten TSE mit Seriennummer,
  • das Datum der Anschaffung je System.

Betreiben Sie mehrere Kassen an einem Standort, fasst eine Mitteilung sie zusammen.

Was bedeutet das für Juweliere?

Im Juweliergeschäft läuft oft mehr als eine erfassende Einheit: die Kasse am Tresen, ein zweites Terminal bei Aktionen, mobile Geräte. Jede Einheit mit eigener TSE zählt für die Meldung. Wer sie versäumt, riskiert, spätestens bei einer unangekündigten Kassennachschau nach § 146b AO aufzufallen. Dann steht die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Kassenführung infrage, mit denselben Folgen wie bei anderen Verstößen: Hinzuschätzung und Bußgeld.

So unterstützt Gemwise Sie dabei

Bei Gemwise ist die zertifizierte Cloud-TSE in jedem Tarif enthalten. Die Angaben, die Sie für die Meldung brauchen, stehen zentral bereit: die Seriennummern der TSE, die Zahl der eingesetzten Kassen und die Anschaffungsdaten. Sie übertragen sie in ELSTER, und auf Wunsch begleiten wir Sie dabei. Kommt eine Kasse dazu oder fällt eine weg, sehen Sie sofort, was neu zu melden ist.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Maßgeblich sind § 146a AO und das BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024.

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