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Wissen

Digitale Kassenpflicht ab 2027: Was auf Juweliere zukommt

Saed Abed, Produkt und Technik bei Gemwise · · Aktualisiert · Lesezeit: etwa 3 Minuten

Bislang gibt es in Deutschland keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Kasse zu führen. Wer eine einsetzt, muss sie nach der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit einer zertifizierten TSE absichern, aber niemand ist zur Kasse gezwungen. Das soll sich ändern. Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 kündigt eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 an. Ein verabschiedetes Gesetz gibt es noch nicht, die Richtung ist aber klar.

Was ist geplant?

Betriebe ab einer bestimmten Umsatzgröße sollen verpflichtet werden, eine elektronische Kasse zu führen. Genannt ist eine Grenze von 100.000 Euro Jahresumsatz. Die Kasse muss dann die Anforderungen erfüllen, die aus der KassenSichV bereits bekannt sind:

  • eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE),
  • der standardisierte Datenexport nach DSFinV-K,
  • die vollständige Einzelaufzeichnung jedes Vorgangs.

Neu ist also nicht die Technik, sondern die Pflicht, überhaupt eine solche Kasse einzusetzen. Wer heute schon elektronisch kassiert, kennt die Abläufe aus der Kassenmeldepflicht seit 2025.

Was noch offen ist

Der Koalitionsvertrag nennt das Ziel, nicht die Details. Ungeklärt ist bisher:

  1. Wie die Umsatzgrenze zählt. Ob die 100.000 Euro den Gesamtumsatz oder nur die Barumsätze meinen, steht noch nicht fest.
  2. Ob es Ausnahmen gibt. Ob einzelne Branchen ausgenommen werden, ist offen.
  3. Ob eine Übergangsfrist kommt. Ob Betriebe eine Frist zur Umstellung bekommen, ist noch nicht geregelt.

Der Deutsche Steuerberaterverband hat die unklare Formulierung kritisiert, weil bislang nicht eindeutig ist, welche Betriebe genau betroffen sein werden. Bis ein Gesetzentwurf vorliegt, bleiben diese Punkte vorläufig.

Die Bonpflicht wird gelockert

Zugleich soll die 2020 eingeführte Belegausgabepflicht entschärft werden. Nach dem Entwurf soll für Beträge bis 30 Euro künftig kein Beleg mehr verpflichtend sein. Auf Wunsch der Kundschaft bleibt der Beleg natürlich möglich.

Was bedeutet das für Juweliere?

Die meisten Juweliergeschäfte führen ohnehin eine elektronische Kasse, schon weil Anzahlungen, Reparaturen und Einzelstücke sauber dokumentiert werden müssen. Für sie ändert sich mit der Pflicht wenig. Wer bisher ohne elektronische Kasse arbeitet und in der Nähe der Umsatzgrenze liegt, sollte die Umstellung aber nicht auf 2027 verschieben. Eine Kasse einzuführen und das Team einzuarbeiten braucht Vorlauf, und wer früh umstellt, hat die Anforderungen erfüllt, bevor sie zur Pflicht werden.

Warum sich eine digitale Kasse auch ohne Pflicht lohnt

Liegen Sie unter der Umsatzgrenze, spricht trotzdem einiges für eine elektronische Kasse. Sie ist nicht nur eine Vorschrift, die man erfüllt, sondern eine Arbeitserleichterung im Alltag:

  • Weniger Aufwand am Jahresende. Jeder Vorgang ist erfasst und nach DSFinV-K exportierbar, die Übergabe an die Steuerberatung wird ein Knopfdruck statt einer Zettelsammlung.
  • Klarheit bei einer Kassennachschau. Kommt das Finanzamt nach § 146b AO unangekündigt, sind alle Vorgänge lückenlos und manipulationssicher dokumentiert. Das nimmt der Prüfung die Schärfe.
  • Überblick über das Geschäft. Umsätze, Bestände und Reparaturen stehen an einer Stelle. Sie sehen, was sich verkauft und was liegen bleibt, ohne nachzurechnen.
  • Weniger Fehler und Streit. Anzahlungen, Gutscheine und Teilzahlungen sind sauber verbucht, statt auf einem Notizblock zu landen.

Kurz: Eine digitale Kasse zahlt sich im Tagesgeschäft aus, lange bevor sie Pflicht wird.

So sind Sie mit Gemwise vorbereitet

Was die geplante Pflicht verlangt, bringt Gemwise bereits mit. Die zertifizierte Cloud-TSE von fiskaly (nach BSI TR-03153) ist in jedem Tarif ohne Aufpreis enthalten. Jeder Vorgang wird einzeln aufgezeichnet, der Export nach DSFinV-K und DATEV ist eingebaut, und die Aufzeichnungen liegen zehn Jahre GoBD-konform archiviert. Kommt die Registrierkassenpflicht wie angekündigt, müssen Gemwise-Kunden nichts nachrüsten.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand des Koalitionsvertrags vom 9. April 2025 wieder. Ein verabschiedetes Gesetz liegt noch nicht vor, Details können sich ändern. Der Beitrag erklärt die Lage allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Kommt die Registrierkassenpflicht 2027 sicher?
Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 kündigt eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 an. Ein verabschiedetes Gesetz gibt es noch nicht, die Details können sich ändern.
Ab welchem Umsatz soll die Kassenpflicht gelten?
Genannt ist eine Grenze von 100.000 Euro Jahresumsatz. Ob damit der Gesamtumsatz oder nur die Barumsätze gemeint sind, steht bislang nicht fest.
Muss ich Kunden künftig noch einen Beleg ausstellen?
Nach dem Entwurf soll für Beträge bis 30 Euro künftig kein Beleg mehr verpflichtend sein. Auf Wunsch der Kundschaft bleibt der Beleg möglich.

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